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Uwe Franzen zum Datenschutzbeauftragten des Erzbistums ernannt
Bischöfliche Dekrete, interne Richtlinien und Ausführungsbestimmungen für die Datenschutzpraxis im Arbeitsalltag zur EU-Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht
Zum 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Erzbischof Jean-Claude Hollerich hat im Vorfeld dieses Stichtags ein erzbischöfliches Dekret erlassen, das die internen Normen für den Schutz personenbezogener Daten betrifft. Lesen Sie hier das entsprechende Dekret sowie die „Normes internes de l’Archevêché de Luxembourg en matière de protection des données“.
Ein zweites Dekret, datiert auf den 23. Mai, betrifft die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten für das Erzbistum Luxemburg und das Centre Jean XXIII. Uwe Franzen wurde mit diesem Amt beauftragt und steht ab sofort unter der Mailadresse dataprotection@cathol.lu für Rückfragen und Informationen zu Ihrer Verfügung.
Hier das erzbischöfliche Dekret der Ernennung.
Lesen Sie dazu auch das Interview mit Uwe Franzen, Datenschutzbeauftragter des Erzbistums
Datenschutzpraxis im Arbeitsalltag
Zusätzlich treten zum 24. Mai 2018 die „Ausführungsbestimmungen zu den internen Richtlinien des Erzbistums Luxemburg bezüglich des Datenschutzes auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union“ in Kraft, die sich an alle kirchlichen Mitarbeiter richten. Hier das Dokument in deutscher Originalfassung und in einer französischen Übersetzung.
- Uwe Franzen zum Datenschutzbeauftragten des Erzbistums ernannt
- Uwe Franzen zum Datenschutzbeauftragten des Erzbistums ernannt
- „Die Stärkung des Datenschutzes liegt im Interesse eines jeden Einzelnen“
- „Die Stärkung des Datenschutzes liegt im Interesse eines jeden Einzelnen“
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