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Euthanasie  
18. Dezember 2008

Kirche begrüßt Palliativgesetz

Die Abgeordneten haben sich am Donnerstag, dem 18. Dezember 2008 einstimmig für den Gesetzesentwurf zur palliativen Pflege und Begleitung ausgesprochen. Die Kirche begrüßt dieses eindeutige Ergebnis und gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, dass die neuen Instrumente rasch und zum Wohle der Patienten umgesetzt werden. Darüber hinaus können mit dem Angebot von palliativer Pflege und Begleitung auch der Euthanasie vernünftige Grenzen gesetzt werden.

Die Kirche bedauert dass der Gesetzesvorstoß zur Einführung der Euthanasie und des medizinisch assistierten Suizids zum zweiten Mal mehrheitlich verabschiedet wurde. Sie betont die Grundaufgabe des Staates und jedes einzelnen Bürgers, sich für das Leben und dessen Schutz einzusetzen. Sie erinnert daran, dass nicht alles, was gesetzlich erlaubt ist, moralisch auch zulässig ist. Moralische Stärke und Klarheit sind mehr denn je gefordert.

Um eine lebendige Kultur für das Leben zu fördern, wird die Erzdiözese im kommenden Januar eine Woche für das Leben initiieren. Das Leben in all seinen Äußerungen verdient Respekt und Anerkennung.

Die Umsetzung der beiden Gesetze zum Lebensende verlangt hohe moralische Verantwortung von allen betroffenen Menschen: zuerst den Patienten, dann den Ärzten und Pflegenden sowie den Angehörigen. Jedes Zeichen für das Leben ist ein Zeichen der Hoffnung!

 
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