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Änderungen der Schutzbestimmungen und Te Deum
Das Erzbischöfliche Ordinariat teilt mit (IX)
Verschiedene Massnahmen sind mittlerweile ausser Kraft gesetzt oder evtl. abgeändert. Bitte entnehmen Sie die aktuelle Bestimmungen in der Rubrik Matdeelunge vum Äerzbëschoflechen Ordinariat.
I. Neue Regelungen für die Feier der Gottesdienste
Durch großherzogliche Verordnung vom 10. Juni 2020 werden die bisherigen Regelungen, die für den Bereich der Gottesdienste Anwendung fanden, abgeändert.
Der Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Sitzplätzen der Teilnehmer-innen ist nicht mehr zwingend erfordert. Für den Fall, dass der Abstand verringert wird, ist allerdings das Tragen der Schutzmaske während der ganzen Dauer des Gottesdienstes vorgeschrieben. Beim eingehaltenen Mindestabstand der Sitzplätze von 2 Metern bleibt das Tragen der Schutzmaske während des Gottesdienstes eine Empfehlung.
In beiden Fällen muss die Schutzmaske zum Kommuniongang und beim Ein- und Austreten des Kirchenraumes getragen werden. Stehplätze bleiben weiterhin verboten.
Diese Bestimmungen gelten für Gottesdienste im Innen- und Außenbereich.
Damit tun sich für die Pfarreien mehrere Gestaltungsmöglichkeiten auf:
- a. Es bleibt bei der bisherigen Gestaltung des Kirchenraumes mit einem Abstand von 2 Metern zwischen den Sitzplätzen. Das Tragen der Schutzmaske während der ganzen Dauer des Gottesdienstes ist empfohlen.
- b. Der Abstand zwischen den Sitzplätzen wird verringert. Das Tragen der Schutzmaske während der Dauer des Gottesdienstes ist zwingend vorgeschrieben.
- c. Ein Teil des Kirchenraumes ist für Sitzplätze mit 2 Metern Abstand reserviert (für Menschen, die diesen Sicherheitsabstand explizit wollen) und ein anderer Teil für Sitzplätze mit geringerem Abstand. In diesem Fall muss jeweils deutlich ausgewiesen werden, wie es sich mit dem Tragen der Schutzmaske verhält.
Es ist den Pfarreien überlassen, für welche Variante sie sich entscheiden.
II. Te Deum
Bekanntlich hat die Regierung die zentralen öffentlichen Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag aufgrund der Corona-Krise abgesagt. Das feierliche Te Deum in der Kathedrale von Luxemburg entfällt ebenfalls.
Da in den meisten Gemeinden keine öffentlichen zivilen Feiern im Rahmen des Nationalfeiertags stattfinden werden und kirchliche Feiern strengen Schutzbestimmungen unterliegen, ist die Feier eines kirchlichen Te Deums in den Pfarreien kaum möglich.
Man möge daher in den Gottesdiensten vom 12. Sonntag im Jahreskreis (20. und 21. Juni 2020) in den Fürbitten den Anliegen des Landes und der großherzoglichen Familie Rechnung tragen. Nach dem Schlussgebet kann die Nationalhymne „Ons Heemecht“ gesungen werden.
Luxemburg, den 12. Juni 2020.
- Atualização das disposições relativas aos serviços religiosos
- Nouvelles opportunités pour la pastorale
- Mesures de protection de l’Archevêché de Luxembourg en vue de la célébration de services religieux publics à partir du 29 mai 2020
- Medidas de proteção adotadas pela Arquidiocese do Luxemburgo com vista à retoma da celebração de serviços religiosos públicos a partir de 29 de maio de 2020
- Schutzkonzept des Erzbistums Luxemburg zur Durchführung öffentlicher Gottesdienste ab dem 29. Mai 2020
- A Administração Diocesana informa (XIII)
- Keng ëffentlech Griewerseenungen op Allerhellegen an Allerséilen
- Keng ëffentlech Griewerseenungen op Allerhellegen an Allerséilen
- Obligation d’inscription, chorales, processions
- Instructions pour les services religieux, les célébrations de la première communion, la catéchèse et les pèlerinages diocésains



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