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Gottesdienstverbot bleibt vorerst bestehen – Nur digitale Katechese bis zu den Sommerferien
Das Erzbischöfliche Ordinariat teilt mit (V)

Auf dem Hintergrund von ersten Lockerungen des Lockdowns, die am heutigen 20. April wirksam werden, wird vermehrt die Frage nach einer Wiederaufnahme der Gottesdienstpraxis gestellt.
Dazu hat die Bistumsleitung folgende Entscheidungen getroffen:
1. Das legitime Recht auf Religionsausübung darf nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Gläubigen und ihres gesellschaftlichen Umfeldes führen. Die progressive Wiederaufnahme der gottesdienstlichen Praxis kann daher nur im Rahmen einer allgemein positiven Entwicklung der Corona-Bekämpfung, der geltenden rechtlichen Bestimmungen und unter Einhaltung von klar definierten Schutzmaßnahmen erfolgen.
2. Die Regierung hat eine Evaluierung des Verlaufs der Corona-Fälle nach den ersten Lockerungen bis zum 10. Mai (indikatives Datum) vorgesehen. Die Ergebnisse dieser Auswertung sind zunächst abzuwarten und maßgebend für eine mögliche Wiederaufnahme der Gottesdienstpraxis. Mindestens bis zu diesem Datum bleiben öffentliche Gottesdienste weiterhin untersagt.
3. Bis zu einer möglichen Wiederaufnahme der Gottesdienstfeiern wird von Bistumsseite ein Schutzkonzept mit sanitären Auflagen erstellt, die bei den Feiern strikt einzuhalten sind. Das Konzept wird in Absprache mit kirchlichen Gremien, dem Piusverband, dem „Kierchefong“ und der Messdienerzentrale erstellt und vor Veröffentlichung den staatlichen Behörden zur Begutachtung vorgelegt.
4. Selbst bei einem günstigen Verlauf der Pandemiebekämpfung sind neue Termine für Kommunionen und Firmungen nicht vor Mitte September anzuberaumen. Gleiches gilt für kirchliche Trauungen und Taufen. Allein für diese beiden Feiern sind Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
5. Im Hinblick auf die Beachtung der Gruppentrennung von Schülern bei der geplanten Wiederaufnahme des Schulbetriebes wird die Katechese in den Pfarreien bis zu den Sommerferien ausschließlich digital erfolgen. Eine entsprechende Mitteilung an die Eltern erfolgt über die Katechetinnen und Katecheten in den Pfarreien.
Luxemburg, den 20. April 2020
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