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Neue Bestimmungen für Gottesdienste und Katechese
Das Erzbischöfliche Ordinariat teilt mit (XVI)
Aus der Novellierung des Anti-Covid-Gesetzes ergeben sich für die kirchliche Praxis folgende Änderungen.
A. Gottesdienste, Versammlungen und Konzerte
Die Maximalzahl für Gottesdienstteilnehmer beträgt 100 Personen. Nicht eingeschlossen sind die für den liturgischen Ablauf erforderlichen Personen: Priester, Diakone, MinistrantInnen, KantorInnen, SängerInnen, OrganistInnen, DirigentInnen und auch LektorInnen, wenn letztere vor Gottesdienstbeginn im Chorraum Platz genommen haben.
Die Maskenpflicht gilt für alle Gottesdienstteilnehmer für die gesamte Dauer der Feier, ausgenommen sind lediglich:
- der vorstehende Priester bzw. Laie bei einem Wortgottesdienst,
- die LektorInnen und KantorInnen beim Ausüben ihres jeweiligen Dienstes.
Zusätzlich zur Maskenpflicht besteht beim Gottesdienst ab zehn Teilnehmern die Einhaltung der 2-Meter-Abstandsregel. Stehplätze sind weiterhin verboten; die zur Verfügung stehenden Sitzplätze müssen entsprechend ausgewiesen sein. Die Abstandsregel entfällt bei Personen, die in demselben Haushalt leben. Die Abstandsregel gilt ebenfalls für SängerInnen, OrganistInnen sowie DirigentInnen.
Für sie wird das Tragen einer Maske während des ganzen Gottesdienstes wärmstens empfohlen.
Eine vorherige Anmeldung zum Gottesdienst ist erforderlich, wenn bei einer Feier von einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen auszugehen ist oder die maximal zur Verfügung stehende Sitzplatzanzahl in der Kirche übertroffen werden könnte.
Im Hinblick auf die bevorstehende Weihnachtszeit und aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl, ist darauf zu achten, dass genügend Gottesdienste angeboten werden. Versammlungen sind bis auf Weiteres auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Konzerte, sofern sie nicht verschoben werden können, unterliegen denselben gesetzlichen Bestimmungen, d.h. Maskenpflicht, Abstandsregel, reservierte Sitzplätze, auf 100 Personen begrenzte Teilnehmerzahl.
B. Katechese
Angesichts der aktuellen Infektionszahlen und ihrer prognostizierten Entwicklung sowie zum Schutz der Katechese-TeilnehmerInnen und KatechetInnen gilt Folgendes:
- Die Katechese findet nach den Allerheiligenferien vorwiegend digital statt.
- Falls die staatlichen sanitären Bestimmungen es erlauben, trifft sich jede Katechese-Gruppe physisch bis zu den Weihnachtsferien mindestens ein Mal. Kinder, die sich auf die Erstkommunion vorbereiten, treffen sich physisch mindestens zwei Mal. Bei den physischen Treffen gilt Maskenpflicht, die Wahrung der Abstandsregel wird empfohlen.
Selbstverständlich bleiben Kinder- und Familiengottesdienste weiterhin möglich unter den geltenden Schutzmaßnahmen (siehe Punkt A).
Die neuen staatlichen Bestimmungen sind bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft.
C. Gebete zu Allerheiligen
Luxemburg, den 29. Oktober 2020
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