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Neue Möglichkeiten für die Pastoral
Das Erzbischöfliche Ordinariat teilt mit (X)

- Photo: Claude Piscitelli
Mit dem Ende des Ausnahmezustands und der ab dem 29. Juni 2020 geltenden Abschaffung der Schüleraufteilung in A- und B-Gruppen ergeben sich neue Gestaltungsräume für die Pastoral:
1. Grundsätzlich ist die Pfarrkatechese mit physischer Beteiligung von Eltern, Kindern und Jugendlichen wieder möglich. Es ist den Pfarreien überlassen, ob sie noch vor den Sommerferien von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder nicht. Sinnvoll ist zumindest die Begegnung mit den Kindern, die sich auf die Erstkommunion vorbereiten. Bei den Katechesen in geschlossenen Räumen gelten die üblichen Verhaltensregeln: Die Zuweisung eines Sitzplatzes, die Wahrung eines Mindestabstands von 2 m ohne Maskenpflicht bzw. das Tragen eines Nasen- und Mundschutzes, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Erfolgt die Katechese im Freien, sind Kinder unter 6 Jahren und Minderjährige unter 13 Jahren von der Maskenpflicht befreit.
2. Die bisher geltende Beschränkung der Messdienerzahl entfällt. Es können wieder Schüler aus verschiedenen Klassenverbänden ihren liturgischen Dienst verrichten. Das Tragen einer Maske in der Sakristei und während des Gottesdienstes ist Pflicht.
3. Erstkommunionfeiern können für den Herbst geplant werden. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass sie unter dem Vorbehalt der dann geltenden rechtlichen Bestimmungen ablaufen. Wo es sinnvoll erscheint, kann auch die Möglichkeit der Mitfeier im darauffolgenden Jahr eröffnet werden.
Luxemburg, den 26. Juni 2020
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