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Initiative pour un devoir de vigilance Luxembourg  
29. Juni 2018

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für internationale Konzerne

Guter Wille allein reicht nicht: Jean-Louis Zeien wünscht ambitionierten Aktionsplan

Jean-Louis Zeien: „Der Sektor der Konfliktmineralien ist ein gutes Beispiel dafür, warum es nicht ausreicht, auf die Freiwilligkeit von internationalen Konzernen zu setzen.“

Auch wenn noch nicht bekannt ist, wie ambitioniert der Aktionsplan der Regierung letzten Endes ausfallen wird, mit dem die Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt werden, steht für die „Initiative pour un devoir de vigilance au Luxembourg“ fest, dass menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für internationale Konzerne mit Sitz in Luxemburg auch gesetzlich verankert werden müssen. Jean-Louis Zeien, der eine der 13 Mitgliedsorganisationen vertritt, erklärt, warum es nicht genügt, sich auf freiwillige Initiativen zu verlassen.

Der Sektor der Konfliktmineralien ist ein gutes Beispiel dafür, warum es nicht ausreicht, auf die Freiwilligkeit von internationalen Konzernen zu setzen. Über Jahrzehnte hinweg war bekannt, dass mit der Förderung dieser Mineralien massive Menschenrechtsverletzungen verbunden sind, von der Finanzierung von Kriegen über Landraub bis Kinderarbeit. Weil auf freiwilliger Basis nichts passiert ist, wurde im vergangenen Jahr eine EU-Verordnung beschlossen, eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen in diesem Bereich einführen wird – wenn auch erst zum 21. Januar 2021 und ohne die gesamte Wertschöpfungskette des Unternehmens zu berücksichtigen. Eine zweite Richtlinie verpflichtet indes 60 große Unternehmen in Luxemburg ab dem Geschäftsjahr 2017 dazu, ihre Konzepte, Instrumente und Sorgfaltsplicht mit Blick auf Umwelt, soziale und Menschenrechtsfragen schriftlich festzuhalten. Es gibt demnach ohnehin schon Entwicklungen hin zu einer Etablierung einer Sorgfaltspflicht. Fairerweise muss man an diese Stelle erwähnen, dass es auch Unternehmen gibt, die heute schon wirkliche unternehmerische Verantwortung an den Tag legen.

Man muss auch wissen, dass andere Staaten wie Großbritannien, Frankreich, die USA oder erst seit Kurzem auch die Schweiz Luxemburg bereits einen Schritt voraus sind, ohne dass dadurch Unternehmen abgewandert oder ein wirtschaftlicher Schaden entstände wäre. Wir sind der Ansicht, dass sowohl Unternehmen wie auch ein Staat davon profitieren können, wenn sichergestellt ist, dass Konzerne und Holdings ihre gesamte Wertschöpfungskette und Aktivitäten auf tatsächliche oder mögliche Folgen für Menschenrechte und Umwelt überprüfen. Würde sich das Großherzogtum dazu entscheiden, eine Führungsrolle auf diesen Gebiet einzunehmen, würde das zweifelsohne auch zum positiven Image des Landes beitragen. Let‘s make it happen!

Es würde einem Land wie Luxemburg auch deshalb gut zu Gesicht stehen, weil wir immerhin Anwärter auf einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat und zudem spät mit der Aneignung der 2011 auf Ebene der Vereinten Nationen angenommenen Leitlinien dran sind. Deshalb steht für uns fest, dass das Land einen ambitionierten Aktionsplan braucht, der in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden muss.

Jean-Louis Zeien
Mitglied der Initiative

Quelle: Lëtzebuerger Journal


Am 11. Juli sind die im Parlament vertretenen Parteien zu einem Rundtischgespräche unter der Fragestellung “Menschen- und Umweltrechte – (k)ein Fall für die Unternehmen?” eingeladen. Ab 18.30 im Kulturzentrum Bonneweg.

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