lb fr pt en de
Initiative pour un devoir de vigilance Luxembourg  
20. März 2018

Wertschöpfungskette auf Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt überprüfen

Start der Initiative für eine Sorgfaltspflicht der transnationalen Wirtschaftsunternehmen in Luxemburg

Transnationale Unternehmen mit Sitz im Großherzogtum müssen sich ihrer Verantwortung stellen, wenn ihre Aktivitäten im Ausland eine Bedrohung für die Menschenrechte und die Umwelt darstellen. Mit dieser Forderung hat eine Koalition zivilgesellschaftlicher Organisationen am Montag, 19. März, ihre Initiative für eine Sorgfaltspflicht in Luxemburg lanciert.

Die Initiative, die im Moment von dreizehn Organisationen der luxemburgischen Zivilgesellschaft getragen wird, fordert verbindliche Rechtsvorschriften zur Einführung einer Sorgfaltspflicht für in Luxemburg ansässige transnationale Unternehmen. Der Vorschlag der Initiative hat zum Ziel, die Achtung der Menschenrechte, der grundlegenden Arbeitsnormen sowie der internationalen Umweltabkommen und -bestimmungen entlang der ganzen Wertschöpfungskette eines Unternehmens zu gewährleisten.

In Anlehnung an die 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte würde ein solches Gesetz über die Sorgfaltspflicht die transnationalen Unternehmen dazu verpflichten, regelmäßig ihre gesamte Wertschöpfungskette auf tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Abhilfemaßnahmen zu treffen. Schließlich sollten sie öffentlich über ihre Analysen und die ergriffenen Korrekturmaßnahmen berichten.

Um sicherzustellen, dass Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, schlägt die Initiative die Einrichtung eines unabhängigen Kontrollorgans sowie die Anwendung von Sanktionen im Falle der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung vor. Dies würde der Sorgfaltspflicht eine stark präventive Wirkung verleihen und die Unternehmen zu korrektem Handeln anspornen.

Die dreizehn zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern die politischen Parteien auf, sich bei der Ausarbeitung ihrer Wahlprogramme für die Parlamentswahlen im Oktober 2018 für die Verabschiedung eines Gesetzes über die Sorgfaltspflicht der transnationalen Unternehmen einzusetzen. Ferner appellieren sie an das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, ihre Vorschläge in den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte zu integrieren, den das Ministerium derzeit ausarbeitet.

 
Ä e r z b i s t u m    L ë t z e b u e r g   .   A r c h e v ê c h é   d e   L u x e m b o u r g    .   
YouTube
SoundCloud
Twitter
Instagram
Facebook
Flickr
Service Kommunikatioun a Press . Service Communication et Presse
Äerzbistum Lëtzebuerg . Archevêché de Luxembourg

© Verschidde Rechter reservéiert . Certains droits réservés
Dateschutz . Protection des données
Ëmweltschutz . Protection de l'environnement
5 avenue Marie-Thérèse
Bâtiment H, 1er Étage
L-2132 Luxembourg
+352 44 74 34 01
com@cathol.lu