lb fr pt en de
Firmung . Confirmation  
6. Juni 2005

Fragen und Antworten

Wie alt muss man sein um gefirmt zu werden?
Welche Vorraussetzungen muss man erfüllen, wenn man gefirmt werden will?

Nach dem allgemeinen römisch-katholischem Kirchenrecht ist es möglich ab Vollendung des 7. Lebensjahrs die Firmung zu empfangen.

In der Praxis wurde das Firmalter in unserer Erzdiözese auf 17 Jahre festgelegt. Man sollte sich an den Pfarrer in seiner Pfarrei wenden. Man kann zu jeder Zeit, auch als Erwachsener, gefirmt werden.

Man muss bereit sein, seinen Glauben durch eine entsprechende Vorbereitung zu vertiefen und den Willen haben, sich kirchlich zu engagieren.

Wozu brauche ich die Firmung?

Die Kirche verlangt die Firmung für den Eintritt in einen Orden und für den Empfang der Diakon- oder Priesterweihe.

Um Pate resp. Patin zu werden ist die Firmung Voraussetzung.

Die Kirche empfiehlt die Firmung auch für das Ehesakrament.
Die Firmung ist auch erwünscht für die Ausübung eines kirchlichen Berufes.

Brauche ich einen Paten oder eine Patin um gefirmt zu werden?
Wer sollte das sein?

Jeder Firmling sollte möglichst einen Paten (oder eine Patin) haben. Der Firmpate (die Firmpatin) muss vom Firmling, seinen Eltern bzw. vom Pfarrer dazu bestimmt sein.

Es ist sinnvoll dass der Taufpate auch der Firmpate ist. Er muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, katholisch getauft und gefirmt sein.

 
Ä e r z b i s t u m    L ë t z e b u e r g   .   A r c h e v ê c h é   d e   L u x e m b o u r g    .   
YouTube
SoundCloud
Twitter
Instagram
Facebook
Flickr
Service Kommunikatioun a Press . Service Communication et Presse
Äerzbistum Lëtzebuerg . Archevêché de Luxembourg

© Verschidde Rechter reservéiert . Certains droits réservés
Dateschutz . Protection des données
Ëmweltschutz . Protection de l'environnement
5 avenue Marie-Thérèse
Bâtiment H, 1er Étage
L-2132 Luxembourg
+352 44 74 34 01
com@cathol.lu