Pastorale Weisungen für die Fastenzeit im Jahr 2026
Umkehr und Rückkehr zur vollen Gemeinschaft mit Christus in der österlichen Bußzeit
Die Kirche bereitet sich seit frühester Zeit durch eine vierzigtägige Bußzeit auf die österliche Feier des Todes und der Auferstehung Jesu Christi vor. Die Christen bemühen sich, ihren Lebensstil so zu ändern, dass durch Gebet, Verzicht, Versöhnung und konkrete Nächstenliebe Christus mehr Raum in ihrem Leben gewinnt. Sind sie untereinander barmherzig, legen sie Zeugnis ab für die unendliche Barmherzigkeit Gottes.
Die Fastenzeit ist die bevorzugte Zeit der Gnade für die Umkehr und die Rückkehr zur vollen Gemeinschaft mit Christus. Dies geschieht insbesondere durch die volle Teilnahme an der Feier der Eucharistie, aber auch in besonderem Maß durch den Empfang des Bußsakramentes. Für jeden Christen bedeutet dies die Chance eines Neuanfangs.
In der Feier der Eucharistie wird die Gemeinschaft der Getauften mit dem Herrn und seiner Kirche sichtbar. Die Kirche empfiehlt daher den ehrfürchtigen Kommunionempfang bei jeder Messfeier. Jeder Gläubige aber soll wenigstens einmal im Jahr, nach Möglichkeit in der österlichen Zeit (zwischen Aschermittwoch und Pfingsten), die Kommunion empfangen und durch diese volle Teilnahme an der Eucharistie seine Gemeinschaft mit der Kirche zum Ausdruck bringen.
Im Bußsakrament wird dem Christen, der seine Sünden aufrichtig bereut und bekennt, im Namen Gottes die Vergebung geschenkt; so erfährt er konkret die göttliche Barmherzigkeit. Jeder Christ soll sich regelmäßig prüfen, ob er in einer wichtigen Sache bewusst und freiwillig gegen Gott und gegen die Kirche, gegen seine Mitmenschen oder gegen sich selbst, oder auch gegen die Schöpfung schuldig geworden ist. Wer sich in diesem Sinne einer schweren Sünde bewusst ist, soll diese möglichst bald, wenigstens aber innerhalb eines Jahres, in der Feier des Bußsakramentes bekennen. Er ist aber auch verpflichtet, allen angerichteten Schaden nach besten Kräften gutzumachen. Auch den Gläubigen, die keine schweren Sünden zu beichten haben, wird zur sakramentalen Sündenvergebung die öftere Feier des Bußsakramentes empfohlen, wodurch sie Gott seiner überaus reichen Barmherzigkeit vergewissert. Die persönliche Beichte fördert zudem die Selbsterkenntnis und trägt zur inneren Reife bei. Die Zeit für die österlichen Sakramente (Bußsakrament, Kommunion) erstreckt sich in unserer Erzdiözese von Aschermittwoch bis Pfingstmontag einschließlich.
Durch das Fasten und alle anderen Formen des Verzichts wird der Mensch frei gegenüber den eigenen Bedürfnissen und Wünschen. Er wird frei für Gott und seine Mitmenschen. Das Abstinenzgebot mit dem Verzicht auf Fleischspeisen am Aschermittwoch und Karfreitag verpflichtet alle ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Das Fastengebot mit dem "Fastenopfer" nach der freien Verantwortung des einzelnen Christen verpflichtet zwischen dem 18. bis zum Beginn des 60. Lebensjahres. Als Zeichen der Umkehr im Sinne der bewussten Hinkehr zu Gott und den Menschen, besonders den Bedürftigen, aber auch als ökologisches Zeichen von Respekt vor der Schöpfung empfiehlt der Erzbischof das Fasten- und Abstinenzgebot an allen Freitagen der Fastenzeit zu befolgen. Entschuldigt ist, wer durch Krankheit, auf Reisen, am fremden Tisch oder durch schwere körperliche Arbeit daran gehindert ist. Seelsorger und Eltern sollen dafür sorgen, dass auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters zu Fasten und Abstinenz nicht verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis der Buße als Hinwendung zu Gott und den Notleidenden geführt werden.
Möge die Zeit des Fastens und Betens uns in dieser österlichen Bußzeit näher zu Gott und zueinander führen.
Mitgeteilt vom Erzbischöflichen Ordinariat
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